Wegweiser zur Inklusion in Kindertagesstätten
Die UN-Behindertenrechtskonvention forderte im Jahr 2006 Inklusion als gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Die Vertreter Deutschlands haben dieses Übereinkommen 2009 ratifiziert.
Inklusion ist ein Menschenrecht und beinhaltet u.a. gleiches Recht auf Bildung und Erziehung für alle Menschen.
Durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz von 2013 und durch entsprechende Vorschriften im Kinderbildungsgesetzt (KiBiz) hat jedes Kind das gesetzliche Recht auf inklusive Bildung und Erziehung im Schul- und Vorschulbereich.
Für die Umsetzung in den Kindertagesstätten gibt es allerdings weder konkrete Vorschriften noch ein Patentrezept und ein Großteil des Erfolges hängt von den Akteuren vor Ort ab.
Hier geht es vor allem um die grundsätzliche Haltung zur Inklusion. Positiv ist hier anzumerken, dass die Pädagog*innen in den Einrichtungen nun nicht mehr alleine, sondern in ein Team mit Therapeut*innen, Psycholog*innen, Eltern und anderen Fachkräften eingebunden sind.
Alle beteiligen sich nun an der Ressourcenfindung für den pädagogischen Alltag, dazu kommen die Experten in den Alltag der Kinder.
Konkrete Verfahrensschritte
Welche konkreten Verfahrensschritte sind notwendig, wenn die Aufnahme von Kindern mit (drohender) Behinderung erfolgen soll bzw. wenn Kinder mit (drohender) Behinderung schon in der Einrichtung sind und diese adäquat gefördert werden sollen?
Mit einer adäquaten Förderung des Kindes schafft man einen Teil der Grundlagen zur funktionierenden Inklusion in den Einrichtungen. Hierzu benötigt man finanzielle Mittel um Personal, Hilfsmittel, räumliche Veränderungen und Fortbildungen auf den Weg zu bringen.
Zunächst ist die Feststellung des örtlichen Sozialhilfeträgers (Jugendamt), dass das Kind zur Personengruppe nach §53 SGB XII gehört (siehe Gesetzestext im Anhang), nötig.
Eine weitere, wenn nicht die wichtigste Grundlage bzw. Voraussetzung für den Weg zur gelingenden Inklusion ist die Überprüfung der Haltung der Mitarbeiter*innen in den Kindertagesstätten und die Fürsorge betreffend Ihrer Fortbildung zum Thema Inklusion.
Es gibt zwei unterschiedliche Fälle, die zu beachten sind:
- Ein Kind mit bekanntem Förderbedarf / einer Behinderung ist in der Kita angemeldet — Lesen Sie hier weiter Bekannter Förderbedarf
- Ein Kind in der Kita wird auffällig — Lesen Sie hier weiter Auffällig in der Kita
Unser Modellprojekt ist beendet. Ein Weiterführungsantrag ist gestellt. In dringenden Fällen findet eine telefonische Beratung durch Susanne Wilms statt.
Kontakt
- Dagmar Pohl
- Susanne Wilms
- Fax 0 21 61/49 521–16
- E‑Mail kfi@das-z-mg.de
Die Beratungsstelle: Kinderzentrum für Inklusion wird gefördert von