bvkm.mitteilung

Kin­der­geld für erwach­se­ne Men­schen mit Behin­de­rung. Aktu­el­ler Rat­ge­ber hilft Eltern behin­der­ter Kinder

Für ein behin­der­tes Kind kön­nen Eltern über das 18. Lebens­jahr hin­aus und ohne alters­mä­ßi­ge Begren­zung Kin­der­geld erhal­ten, wenn das Kind auf­grund einer Behin­de­rung außer­stan­de ist, sich selbst zu unterhalten.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen im PDF-Dokument:

PM_Kindergeld_2016

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